E-Rechnung mit Lexware Office

Die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich gilt seit 2025. Mit Lexware Office erstellst, empfängst und verbuchst du E-Rechnungen automatisch – im richtigen Format.

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen können, und schrittweise bis 2027/2028 auch verpflichtend ausstellen. Eine E-Rechnung ist dabei kein PDF, sondern ein strukturierter Datensatz. Klingt kompliziert – mit Lexware Office ist es ein Klick. Hier erfährst du, was die Pflicht bedeutet und wie du sie einfach erfüllst.

Was ist eine E-Rechnung – und was nicht?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format. Eine PDF-Datei oder ein eingescanntes Papier gilt ausdrücklich nicht als E-Rechnung. In Deutschland sind die Formate ZUGFeRD (PDF mit eingebetteten Daten) und XRechnung (reiner Datensatz) maßgeblich.

  • ZUGFeRD: lesbares PDF plus eingebettete strukturierte Daten
  • XRechnung: reiner XML-Datensatz, u. a. für Behörden
  • Word-, Excel- und einfache PDF-Rechnungen sind im B2B nicht mehr zulässig

E-Rechnungen erstellen und versenden

In Lexware Office erstellst du eine E-Rechnung wie jede normale Rechnung – das passende Format wählst du einfach beim Versand. So bist du sofort gesetzeskonform, ohne dich um technische Details zu kümmern.

  • E-Rechnung im ZUGFeRD- oder XRechnung-Format mit einem Klick
  • Versand direkt per E-Mail
  • Automatisch alle Pflichtangaben enthalten

E-Rechnungen empfangen und verbuchen

Eingehende E-Rechnungen liest Lexware Office automatisch aus und schlägt die Verbuchung vor. Du musst nichts mehr abtippen – die Daten sind sofort in deiner Buchhaltung.

  • Eingehende E-Rechnungen automatisch auslesen
  • Vorschlag zur Verbuchung mit einem Klick übernehmen
  • Revisionssichere Archivierung

E-Rechnungspflicht entspannt erfüllen

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Häufige Fragen

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zur Ausstellung wird gestaffelt bis 2027/2028 eingeführt, abhängig von der Unternehmensgröße.

Reicht eine PDF-Rechnung aus?

Nein. Eine einfache PDF-Datei ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes. Es braucht ein strukturiertes Format wie ZUGFeRD oder XRechnung – beides erzeugt Lexware Office automatisch.

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?

Empfangen müssen grundsätzlich alle Unternehmen. Für die Ausstellungspflicht gibt es Übergangsfristen. Empfangen und verarbeiten kannst du E-Rechnungen mit Lexware Office in jedem Fall problemlos.